Das
Vogelschutzgebiet Egge
Heiko Köstermeyer
und Burkhard Beinlich
Vogelschutzrichtlinie und
Vogelschutzgebiete
Vogelschutzgebiete
gehören ebenso wie die FFH-Gebiete zum europäischen
Schutzgebietssystem NATURA 2000. Der Grund für die Ausweisung
dieser Schutzgebiete ist der starke Artenrückgang heimischer
Vogel- und Zugvogelarten. Um dem entgegenzuwirken wurde am 2.4.1979
die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) erlassen, die den
Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung aller im Gebiet der EU
heimischen Vogelarten regelt. Dazu wurden die Ausweisung von
Schutzgebieten, Einschränkungen der Jagd, des Handels und der
Nutzungen von Lebensräumen der entsprechenden Vogelarten
festgeschrieben. Für die in Anhang I der Richtlinie genannten
Arten sind darüber hinaus besondere Schutzmaßnahmen zu
ergreifen. So soll durch die Schaffung von Besonderen
Schutzgebieten (BSG bzw. SPA) die Erhaltung oder
Wiederherstellung einer ausreichenden Artenvielfalt und einer
ausreichenden Lebensraumgröße gewährleistet werden.
Tab.
1: Auswahl von im Kreis Höxter vorkommenden streng
geschützter Vogelarten des Anhangs I der
Vogelschutzrichtlinie, für die Schutzgebiete ausgewiesen
werden müssen.
Deutscher
Name |
Wissenschaftlicher
Name |
Rauhfußkauz |
Aegolius
funereus |
Eisvogel |
Alcedo
atthis |
Haselhuhn |
Bonasa
bonasia |
Uhu |
Bubo
bubo |
Weißstorch |
Ciconia
ciconia |
Schwarzstorch |
Ciconia
nigra |
Rohrweihe |
Circus
aeruginosus |
Wiesenweihe |
Circus
pygargus |
Wachtelkönig |
Crex
crex |
Mittelspecht |
Dendrocopus
medius |
Schwarzspecht |
Dryocopus
martius |
Wanderfalke |
Falco
peregrinus |
Neuntöter |
Lanius
collurio |
Heidelerche |
Lullula
arborea |
Schwarzmilan |
Milvus
migrans |
Rotmilan |
Milvus
milvus |
Grauspecht |
Picus
canus |
Damit ein
Gebiet als EG-Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden kann, müssen
folgende Kriterien erfüllt sein:
Mindestens
ein Prozent des deutschen Bestandes von wenigstens drei der in
Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten sollen
regelmäßig in dem Gebiet Brut- und Nahrungsflächen
finden.
Für
die Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln, die in
Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie genannt sind, gilt, daß
mindestens ein Prozent der biogeografischen Population einer Art in
dem entsprechenden Gebiet rasten muß. In beiden Gebietsarten
sollen auch andere in Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie
genannten Vögel vorkommen.
Gebiete
zum Schutz regelmäßig auftretender wandernder Vogelarten,
wie sie in Artikel 4 Abs. 2 EG-Vogelschutzrichtlinie genannt sind,
werden eingerichtet, wenn von einer dieser Arten mindestens ein
Prozent der deutschen Population, bei Wasservögeln mindestens
20.000 Tiere, im Gebiet vorkommen.
Das
Gebiet ist eines der fünf wichtigsten Gebiete der Region
Nordrhein-Westfalen (Top-5-Gebiete) für eine der in Anhang I
oder in Artikel 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie genannten
Arten.
In
Nordrhein-Westfalen erfüllen 15 Gebiete die geforderten
Kriterien und wurden dementsprechend als EG-Vogelschutzgebiete nach
Brüssel gemeldet. Sie sind in Tabelle 2 zusammengestellt.
Tab.
2: Gemeldete EG-Vogelschutzgebiete in NRW
EG-Vogelschutzgebiet |
Fläche
in ha |
Weseraue |
2.746 |
Düsterdieker
Niederung |
2.686 |
Bastauniederung |
2.502 |
Moore
und Heiden des westlichen Münsterlandes |
2.324 |
Rieselfelder
Münster |
437 |
Heubachniederung,
Lavesumer Bruch und Borkenberge |
5.079 |
Rietberger
Emsniederung mit Steinhorster Becken |
929 |
Senne
mit Teutoburger Wald |
15.371 |
Unterer
Niederrhein |
20.334 |
Egge |
7.169 |
Möhnesee |
1.189 |
Schwalm-Nette-Platte
mit Grenzwald und Meinweg |
7.220 |
Medebacher
Bucht |
13.860 |
Wahner
Heide |
3.040 |
Wälder
und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen |
4.478 |
Das Vogelschutzgebiet Egge
Von den 15
Vogelschutzgebieten Nordrhein-Westfalens befindet sich eines mit
einem großen Teil seiner Fläche im Kreis Höxter. Es
liegt im waldreichen südlichen Bereich der Egge, also im
Südwesten des Kreises. Das Vogelschutzgebiet umfaßt
darüberhinaus die angrenzenden Waldbereiche der Egge im Kreis
Paderborn und greift in geringem Umfang sogar auf den
Hochsauerlandkreis über. Die Gesamtgröße beläuft
sich auf 7.169 ha.
Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Vogelschutzgebietes
Egge
mit den
eingeschlossenen NSG.
Wie die
Abbildung 1 zeigt, liegen im Vogelschutzgebiet mehrere FFH- und
Naturschutzgebiete. Im einzelnen handelt es sich um das
FFH-Gebiet
„Marschallshagen und Nonnenholz“, Kreis Paderborn,
FFH-Gebiet
„Schwarzbachtal“, Kreis Höxter und Paderborn,
FFH-Gebiet
„Hellberg-Scheffelberg“, Kreis Höxter,
NSG
„Goldberg“, Kreis Höxter,
NSG
„Sauertal“ (teilweise), Kreis Paderborn,
sowie die
in der Ausweisung befindlichen
NSG
„Teutoniaklippen und Teutonia, Kreis Höxter,
NSG
„Klippen- und Felsenmeer bei Hardehausen“, Kreis Höxter,
NSG
„Hammerbachtal“, Kreis Höxter,
NSG
„Pölinxer Grund“, Kreis Höxter,
NSG
„Klingelbachtal“, Kreis Höxter.
Die drei
FFH-Gebiete befinden sich zur Zeit ebenfalls im Ausweisungsverfahren
als Naturschutzgebiete. Für die Bereiche des
Vogelschutzgebietes, die sich außerhalb der bestehenden bzw.
zukünftigen Naturschutzgebiete befinden, soll die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch eine
„Qualifizierung“ des bereits bestehenden
Landschaftsschutzgebietes (LSG „Egge“) gesichert werden.
In diesem
Vogelschutzgebiet dominieren die großflächigen
Waldbereiche. Während in den Kerngebieten (v.a. den
FFH-Gebieten) überwiegend Buchen- und Eichenwälder
anzutreffen sind, bestimmen in anderen Bereichen häufig
Nadelhölzer die Gehölzvegetation. Die Buchenwälder
sind im westlichen und südlichen Teil des Gebietes den
Hainsimsen-Buchenwäldern zuzuordnen. Die östlichen Bereiche
tragen hingegen Kalkbuchenwälder; kleinflächig sind sogar
Orchideen-Kalkbuchenwälder anzutreffen. Wertbestimmend sind
neben den Buchen- und Eichenwäldern weiterhin die
bachbegleitenden Erlen-Eschenwälder, die im Schwarzbachtal
besonders schön ausgebildet sind.
Aber auch
feuchtes und nasses Grünland (z.B. im Sauertal, im Pölinxer
Grund oder im Schwarzbachtal) und Kalkmagerrasen
(Hellberg-Scheffelberg, Goldberg) sind anzutreffen und bestimmen den
Wert des Gebietes maßgeblich mit.
Auswahl der nach der
Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten des
Vogelschutzgebietes Egge
Haselhuhn (Bonasia bonasia)
Das zu den
Rauhfußhühnern gehörende Haselhuhn hat sein
Hauptverbreitungsgebiet in der nördlichen Nadelwaldzone und
Teilen des anschließenden Laubwaldgürtels Eurasiens. Das
geschlossene Verbreitungsgebiet erstreckt sich in Mitteleuropa bis
Nordostpolen. In Deutschland finden sich vereinzelte
Reliktpopulationen in den Mittelgebirgen und den Alpen. Während
insbesondere in den Alpen, im Bayerischen und Thüringer Wald
noch stärkere Bestände anzutreffen sind, existieren in
Nordrhein-Westfalen derzeit nur noch zwei bekannte Populationen, die
u.a. durch Verlust traditioneller Waldwirtschaftsweisen, wie z.B. der
Niederwaldwirtschaft, einer hohen Gefährdung unterliegen.
Im
Vogelschutzgebiet Egge konnte Steinborn seit den 70er Jahren des
letzten Jahrhunderts regelmäßig eine kleine Population
(mind. 28 Brutpaare) nachweisen (Steinborn 1998).
Diese
Tiere sind mit ihren hohen Biotopansprüchen einer der
Hauptausweisungsgründe für das Vogelschutzgebiet.
Neben
größeren störungsarmen Bereichen benötigt das
Haselhuhn einen Wechsel von dichteren, deckungsreichen und offeneren,
nahrungsreichen Waldbereichen, wie sie früher vor allem im
Rahmen der Niederwaldwirtschaft entstanden sind und heute noch in
einigen Eichenwaldgesellschaften der Egge anzutreffen sind.
Wesentlich ist die starke horizontale und vertikale Strukturierung
des Waldes. Bevorzugt nutzt das Haselhuhn insbesondere junge
Sukzessionsstadien, da es hier optimale Nahrungsflächen findet.
Wie die meisten anderen Hühnervögel ist auch das Haselhuhn
auf eine abwechslungsreiche Kost angewiesen. Während sich die
Jungvögel überwiegend von Insekten ernähren, sind die
Alttiere vorwiegend Pflanzenfresser. Bevorzugt werden junge Triebe
und Blätter von Laubgehölzen sowie Früchte und Triebe
von Kräutern, Halb- und Zwergsträuchern.
Bedroht
ist das Haselhuhn in Deutschland vor allem durch die in der
Vergangenheit forcierte Intensivierung der Waldwirtschaft mit einer
einheitlicheren Bewirtschaftung größerer Waldbestände
und der damit oft einhergehenden Umwandlung reich strukturierter
Laub- und Mischwälder in monotone, großflächige
Nadelforste. Die heute bereits in großen Teilen der
Forstwirtschaft praktizierte naturgemäße Waldwirtschaft
bietet dagegen viele Möglichkeiten, Haselhuhnbestände zu
erhalten und zu fördern.
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Nachdem
der Schwarzstorch seit Anfang des letzten Jahrhunderts als
vermeintlich direkter Nahrungskonkurrent des Menschen in Deutschland
weitgehend ausgerottet worden war, erfolgt seit den 80er Jahren des
zwanzigsten Jahrhunderts eine stete Rückeroberung des einstigen
Verbreitungsgebietes. Hauptwiederbesiedlungsquellen sind die
baltischen Staaten, in denen in den letzten dreißig Jahren ein
sehr starker Anstieg der Bestände zu verzeichnen ist. Das
natürliche Verbreitungsgebiet des Schwarzstorches umfaßt
im wesentlichen die eurasische Laubwaldzone von Mitteleuropa bis nach
Ostasien. In Deutschland ist der Schwarzstorch zwischenzeitlich in
fast allen Bundesländern wieder heimisch geworden. Die
Verbreitungsschwerpunkte liegen hierbei in den Regionen mit größeren
störungsarmen und gewässerreichen Waldgebieten, also in
Lebensräumen wie dem Vogelschutzgebiet Egge. Innerhalb
Nordrhein-Westfalens weist es mit mehreren Brutpaaren eines der
Hauptvorkommen des Schwarzstorches auf. Der besondere Wert des
Gebietes liegt in der Kombination großflächiger, alter,
eichenreicher Waldbestände mit sehr nahrungsreichen, durch
Grünland und Erlen-Eschenwäldern gekennzeichneten Talzügen
wie beispielsweise dem Schwarzbachtal oder dem Pölinxer Grund.
Während die Horstbereiche des gerade in der Revierbildungsphase
von März bis Mai sehr störungsempfindlichen Schwarzstorches
überwiegend in den alten Eichenbeständen zu finden sind,
werden die kleineren Bachtäler vorwiegend zur Nahrungssuche
genutzt.
Schwarzspecht (Drycopus
martius)
Bisher
wurden im Vogelschutzgebiet Egge sechs verschiedene Spechtarten
nachgewiesen. Außer dem Schwarzspecht sind hier Mittelspecht,
Buntspecht, Kleinspecht sowie Grau- und Grünspecht zu nennen. Im
Vogelschutzgebiet kommen somit alle in Ostwestfalen heimischen
Spechtarten vor.
Der
Schwarzspecht gehört als größter heimischer Specht
neben dem Buntspecht zu den bekannteren Spechten unserer Fauna. Hier
wird er stellvertretend für die im Vogelschutzgebiet Egge
vorkommenden Spechte vorgestellt.
Im
Gegensatz zu dem sehr stark an alte Eichenbestände gebundenen
Mittelspecht nutzt der Schwarzspecht überwiegend Buchenbestände
in Nachbarschaft zu Nadelwald. Bevorzugt werden in Mitteleuropa
Altholzbestände in Buchenwäldern, wie sie in der Egge noch
häufiger anzutreffen sind. Für die Anlage seiner Schlaf-
und Nisthöhlen benötigt der Schwarzspecht Altholzbestände
mit einer 4-10 m hohen, astfreien Zone und auch in dieser Höhe
noch dicken glattrindigen Stämmen (Blume 1994). Als
Nahrungsbiotop werden ausgedehnte, aber durch Blößen und
Wiesen aufgelockerte Nadel- oder Nadel-Laub-Mischwälder mit
einem hohen Totholzanteil genutzt. Als Nahrung dienen vor allem
holzbewohnende Insekten, insbesondere deren Larven.
Die
Revieransprüche des Schwarzspechtes sind insgesamt sehr groß;
so beansprucht ein Brutpaar in Mitteleuropa in der Regel eine
Waldfläche von mindestens 300 ha. Eine entsprechend hohe
Bedeutung weisen große Waldflächen mit einem hohen
Altholz- und Totholzanteil auf.
Aufgrund
des recht großen Waldanteils in Deutschland und der großen
Buchenbestände gehört der Schwarzspecht bei uns zwar nicht
zu den sehr seltenen Vogelarten. Durch die forstliche Nutzung der
Buchenbestände in einem Alter von etwa 100 Jahren sind geeignete
Altholzbestände zum Höhlenbau jedoch nur in begrenztem
Umfang vorhanden, so daß der Schwarzspecht bei uns als
gefährdet gilt.
Das
Verbreitungsgebiet des Schwarzspechtes umfaßt fast das gesamte
Kontinentaleuropa nördlich des Alpensüdfußes und
weite Teile Asiens. Nicht besiedelt wurden bisher die britischen
Inseln. So gehört der Schwarzspecht auch heute noch zu einer der
für britische Ornithologen ganz besonderen Vogelarten
Deutschlands.
Rotmilan (Milvus milvus)
Der
Rotmilan ist eine der wenigen Vogelarten, deren Verbreitung auf
Europa beschränkt ist. Der gesamte Weltbestand von ca. 17.900
Paaren (Mebs 1995) brütet zwischen der iberischen Halbinsel und
dem Baltikum. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt in Mittel- und
Südwesteuropa. Während in Spanien und Frankreich etwa 5.500
Brutpaare anzutreffen sind, wird allein in Deutschland von einem
Bestand von über 10.000 Paaren ausgegangen (Mebs 1995). Dies
bedeutet, daß über 50% des Weltbestandes des Rotmilans in
Deutschland brüten! Deutschland besitzt hierdurch eine besondere
Verantwortung für den Erhalt dieser Vogelart. Innerhalb
Deutschlands sind die größten Rotmilanbestände in
Ostdeutschland zu finden. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt etwa
450 Paare heimisch; vor allem das östliche Westfalen ist dichter
besiedelt. Ein deutlicher Verbreitungsschwerpunkt der Art liegt
beidseits des Eggekamms, also in dem Bereich, dem auch das
Vogelschutzgebiet Egge zuzurechnen ist. Mit einer Siedlungsdichte von
bis zu 5 Paaren pro Meßtischblattviertel werden dort für
Nordrhein-Westfalen sehr hohe Werte erreicht (Abb.2). Im Rahmen der
vom Naturkundlichen Verein Egge-Weser unterstützten landesweiten
Rotmilankartierung konnten in den Jahren 2000 und 2001 mit 74 bis 95
Paaren fast 20% der landesweit geschätzten Rotmilanpopulation im
Kreis Höxter nachgewiesen werden (Brune et al. 2002).
Wesentlich
für die besondere Bedeutung des Vogelschutzgebietes Egge ist die
hohe landschaftliche Vielfalt, die dem Kulturfolger Rotmilan
entgegenkommt.
Als
Horstbaum werden vom Rotmilan in der Regel ältere Bäume,
vor allem Buchen in störungsarmen Waldbereichen genutzt. Von
hieraus erfolgen die Jagdflüge in die Umgebung, bei der
überwiegend Mäuse und Aas erbeutet werden. Zur Jagd sind
vor allem Grünlandbestände, aber auch Ackerflächen
mit noch niedriger Vegetationshöhe geeignet. Entscheidend ist
die geringe Vegetationshöhe, damit der Rotmilan seine Beute noch
sehen und ergreifen kann. So hat sich ein Mosaik aus unterschiedlich
genutzten Grünland- und Ackerflächen als besonders günstig
für den Rotmilan herausgestellt (vgl.
Hille 1995), da dort über
den gesamten Zeitraum der Jungenaufzucht günstige
Nahrungsflächen vorhanden sind.
Somit ist,
wie schon beim Schwarzstorch, die im Vogelschutzgebiet Egge noch
vorhandene Verzahnung von alten Wäldern mit einer reich
strukturierten Kulturlandschaft als wesentliche Voraussetzung für
die hohe Bedeutung des Schutzgebietes zu nennen.
Abb. 2: Verbreitung des Rotmilans in Nordrhein-Westfalen
(verändert nach Brune et al. 2002)
Literatur
Blume, D.
(1994): Dryocopus martius – Schwarzspecht.- In
Glutz v.
Blotzheim, U. und Bauer, W. (ed.): Handbuch der Vögel
Mitteleuropas 9. Aula-Verlag Wiesbaden. 2 Auflage. S.964-989.
Brune, J.,
Guthmann, E.,
Jöbges, M. & A.
Müller (2002): Zur
Verbreitung und Bestandssituation des Rotmilans (Milvus milvus)
in Nordrhein-Westfalen. Charadrius 38(3): 122-138.
Hille, S.
(1995): Nahrungswahl und Jagdstrategien des Rotmilans (Milvus
milvus) im Biosphärenreservat Rhön/Hessen. Vogel und
Umwelt 8: 99-126.
Mebs, T.
(1995): Die besondere Verantwortung der Mitteleuropäer für
den Rotmilan- Status und Bestandsentwicklung. Vogel und Umwelt 8:
7-10.
Steinborn, G.
(1998): Das Vorkommen des Haselhuhns (Bonasia bonasa) im Raum
Paderborn – Höxter – Lippe. Egge-Weser 11:
31-56.
Anschriften
der Autoren:
Heiko Köstermeyer, Corvey 12, 37671
Höxter
Dr. Burkhard Beinlich, Fuhlenstr. 9, 37671 Höxter
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