Das Vogelschutzgebiet Egge

Heiko Köstermeyer und Burkhard Beinlich

EGGE-WESER Band 15 Seiten 75-80 2002

 

Das Vogelschutzgebiet Egge

Heiko Köstermeyer und Burkhard Beinlich

Vogelschutzrichtlinie und Vogelschutzgebiete

Vogelschutzgebiete gehören ebenso wie die FFH-Gebiete zum europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000. Der Grund für die Ausweisung dieser Schutzgebiete ist der starke Artenrückgang heimischer Vogel- und Zugvogelarten. Um dem entgegenzuwirken wurde am 2.4.1979 die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) erlassen, die den Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung aller im Gebiet der EU heimischen Vogelarten regelt. Dazu wurden die Ausweisung von Schutzgebieten, Einschränkungen der Jagd, des Handels und der Nutzungen von Lebensräumen der entsprechenden Vogelarten festgeschrieben. Für die in Anhang I der Richtlinie genannten Arten sind darüber hinaus besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So soll durch die Schaffung von Besonderen Schutzgebieten (BSG bzw. SPA) die Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Artenvielfalt und einer ausreichenden Lebensraumgröße gewährleistet werden.

Tab. 1: Auswahl von im Kreis Höxter vorkommenden streng geschützter Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

Rauhfußkauz

Aegolius funereus

Eisvogel

Alcedo atthis

Haselhuhn

Bonasa bonasia

Uhu

Bubo bubo

Weißstorch

Ciconia ciconia

Schwarzstorch

Ciconia nigra

Rohrweihe

Circus aeruginosus

Wiesenweihe

Circus pygargus

Wachtelkönig

Crex crex

Mittelspecht

Dendrocopus medius

Schwarzspecht

Dryocopus martius

Wanderfalke

Falco peregrinus

Neuntöter

Lanius collurio

Heidelerche

Lullula arborea

Schwarzmilan

Milvus migrans

Rotmilan

Milvus milvus

Grauspecht

Picus canus


Damit ein Gebiet als EG-Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestens ein Prozent des deutschen Bestandes von wenigstens drei der in Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten sollen regelmäßig in dem Gebiet Brut- und Nahrungsflächen finden.

  • Für die Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln, die in Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie genannt sind, gilt, daß mindestens ein Prozent der biogeografischen Population einer Art in dem entsprechenden Gebiet rasten muß. In beiden Gebietsarten sollen auch andere in Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie genannten Vögel vorkommen.

  • Gebiete zum Schutz regelmäßig auftretender wandernder Vogelarten, wie sie in Artikel 4 Abs. 2 EG-Vogelschutzrichtlinie genannt sind, werden eingerichtet, wenn von einer dieser Arten mindestens ein Prozent der deutschen Population, bei Wasservögeln mindestens 20.000 Tiere, im Gebiet vorkommen.

  • Das Gebiet ist eines der fünf wichtigsten Gebiete der Region Nordrhein-Westfalen (Top-5-Gebiete) für eine der in Anhang I oder in Artikel 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie genannten Arten.

In Nordrhein-Westfalen erfüllen 15 Gebiete die geforderten Kriterien und wurden dementsprechend als EG-Vogelschutzgebiete nach Brüssel gemeldet. Sie sind in Tabelle 2 zusammengestellt.

Tab. 2: Gemeldete EG-Vogelschutzgebiete in NRW

EG-Vogelschutzgebiet

Fläche in ha

Weseraue

2.746

Düsterdieker Niederung

2.686

Bastauniederung

2.502

Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes

2.324

Rieselfelder Münster

437

Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge

5.079

Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken

929

Senne mit Teutoburger Wald

15.371

Unterer Niederrhein

20.334

Egge

7.169

Möhnesee

1.189

Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg

7.220

Medebacher Bucht

13.860

Wahner Heide

3.040

Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen

4.478


Das Vogelschutzgebiet Egge

Von den 15 Vogelschutzgebieten Nordrhein-Westfalens befindet sich eines mit einem großen Teil seiner Fläche im Kreis Höxter. Es liegt im waldreichen südlichen Bereich der Egge, also im Südwesten des Kreises. Das Vogelschutzgebiet umfaßt darüberhinaus die angrenzenden Waldbereiche der Egge im Kreis Paderborn und greift in geringem Umfang sogar auf den Hochsauerlandkreis über. Die Gesamtgröße beläuft sich auf 7.169 ha.

Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Vogelschutzgebietes Egge
             mit den eingeschlossenen NSG.

Wie die Abbildung 1 zeigt, liegen im Vogelschutzgebiet mehrere FFH- und Naturschutzgebiete. Im einzelnen handelt es sich um das

  • FFH-Gebiet „Marschallshagen und Nonnenholz“, Kreis Paderborn,

  • FFH-Gebiet „Schwarzbachtal“, Kreis Höxter und Paderborn,

  • FFH-Gebiet „Hellberg-Scheffelberg“, Kreis Höxter,

  • NSG „Goldberg“, Kreis Höxter,

  • NSG „Sauertal“ (teilweise), Kreis Paderborn,

sowie die in der Ausweisung befindlichen

  • NSG „Teutoniaklippen und Teutonia, Kreis Höxter,

  • NSG „Klippen- und Felsenmeer bei Hardehausen“, Kreis Höxter,

  • NSG „Hammerbachtal“, Kreis Höxter,

  • NSG „Pölinxer Grund“, Kreis Höxter,

  • NSG „Klingelbachtal“, Kreis Höxter.

Die drei FFH-Gebiete befinden sich zur Zeit ebenfalls im Ausweisungsverfahren als Naturschutzgebiete. Für die Bereiche des Vogelschutzgebietes, die sich außerhalb der bestehenden bzw. zukünftigen Naturschutzgebiete befinden, soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch eine „Qualifizierung“ des bereits bestehenden Landschaftsschutzgebietes (LSG „Egge“) gesichert werden.

In diesem Vogelschutzgebiet dominieren die großflächigen Waldbereiche. Während in den Kerngebieten (v.a. den FFH-Gebieten) überwiegend Buchen- und Eichenwälder anzutreffen sind, bestimmen in anderen Bereichen häufig Nadelhölzer die Gehölzvegetation. Die Buchenwälder sind im westlichen und südlichen Teil des Gebietes den Hainsimsen-Buchenwäldern zuzuordnen. Die östlichen Bereiche tragen hingegen Kalkbuchenwälder; kleinflächig sind sogar Orchideen-Kalkbuchenwälder anzutreffen. Wertbestimmend sind neben den Buchen- und Eichenwäldern weiterhin die bachbegleitenden Erlen-Eschenwälder, die im Schwarzbachtal besonders schön ausgebildet sind.

Aber auch feuchtes und nasses Grünland (z.B. im Sauertal, im Pölinxer Grund oder im Schwarzbachtal) und Kalkmagerrasen (Hellberg-Scheffelberg, Goldberg) sind anzutreffen und bestimmen den Wert des Gebietes maßgeblich mit.

Auswahl der nach der Vogelschutzrichtlinie
geschützten Arten des Vogelschutzgebietes Egge

Haselhuhn (Bonasia bonasia)

Das zu den Rauhfußhühnern gehörende Haselhuhn hat sein Hauptverbreitungsgebiet in der nördlichen Nadelwaldzone und Teilen des anschließenden Laubwaldgürtels Eurasiens. Das geschlossene Verbreitungsgebiet erstreckt sich in Mitteleuropa bis Nordostpolen. In Deutschland finden sich vereinzelte Reliktpopulationen in den Mittelgebirgen und den Alpen. Während insbesondere in den Alpen, im Bayerischen und Thüringer Wald noch stärkere Bestände anzutreffen sind, existieren in Nordrhein-Westfalen derzeit nur noch zwei bekannte Populationen, die u.a. durch Verlust traditioneller Waldwirtschaftsweisen, wie z.B. der Niederwaldwirtschaft, einer hohen Gefährdung unterliegen.

Im Vogelschutzgebiet Egge konnte Steinborn seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts regelmäßig eine kleine Population (mind. 28 Brutpaare) nachweisen (Steinborn 1998).

Diese Tiere sind mit ihren hohen Biotopansprüchen einer der Hauptausweisungsgründe für das Vogelschutzgebiet.

Neben größeren störungsarmen Bereichen benötigt das Haselhuhn einen Wechsel von dichteren, deckungsreichen und offeneren, nahrungsreichen Waldbereichen, wie sie früher vor allem im Rahmen der Niederwaldwirtschaft entstanden sind und heute noch in einigen Eichenwaldgesellschaften der Egge anzutreffen sind. Wesentlich ist die starke horizontale und vertikale Strukturierung des Waldes. Bevorzugt nutzt das Haselhuhn insbesondere junge Sukzessionsstadien, da es hier optimale Nahrungsflächen findet. Wie die meisten anderen Hühnervögel ist auch das Haselhuhn auf eine abwechslungsreiche Kost angewiesen. Während sich die Jungvögel überwiegend von Insekten ernähren, sind die Alttiere vorwiegend Pflanzenfresser. Bevorzugt werden junge Triebe und Blätter von Laubgehölzen sowie Früchte und Triebe von Kräutern, Halb- und Zwergsträuchern.

Bedroht ist das Haselhuhn in Deutschland vor allem durch die in der Vergangenheit forcierte Intensivierung der Waldwirtschaft mit einer einheitlicheren Bewirtschaftung größerer Waldbestände und der damit oft einhergehenden Umwandlung reich strukturierter Laub- und Mischwälder in monotone, großflächige Nadelforste. Die heute bereits in großen Teilen der Forstwirtschaft praktizierte naturgemäße Waldwirtschaft bietet dagegen viele Möglichkeiten, Haselhuhnbestände zu erhalten und zu fördern.

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Nachdem der Schwarzstorch seit Anfang des letzten Jahrhunderts als vermeintlich direkter Nahrungskonkurrent des Menschen in Deutschland weitgehend ausgerottet worden war, erfolgt seit den 80er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts eine stete Rückeroberung des einstigen Verbreitungsgebietes. Hauptwiederbesiedlungsquellen sind die baltischen Staaten, in denen in den letzten dreißig Jahren ein sehr starker Anstieg der Bestände zu verzeichnen ist. Das natürliche Verbreitungsgebiet des Schwarzstorches umfaßt im wesentlichen die eurasische Laubwaldzone von Mitteleuropa bis nach Ostasien. In Deutschland ist der Schwarzstorch zwischenzeitlich in fast allen Bundesländern wieder heimisch geworden. Die Verbreitungsschwerpunkte liegen hierbei in den Regionen mit größeren störungsarmen und gewässerreichen Waldgebieten, also in Lebensräumen wie dem Vogelschutzgebiet Egge. Innerhalb Nordrhein-Westfalens weist es mit mehreren Brutpaaren eines der Hauptvorkommen des Schwarzstorches auf. Der besondere Wert des Gebietes liegt in der Kombination großflächiger, alter, eichenreicher Waldbestände mit sehr nahrungsreichen, durch Grünland und Erlen-Eschenwäldern gekennzeichneten Talzügen wie beispielsweise dem Schwarzbachtal oder dem Pölinxer Grund. Während die Horstbereiche des gerade in der Revierbildungsphase von März bis Mai sehr störungsempfindlichen Schwarzstorches überwiegend in den alten Eichenbeständen zu finden sind, werden die kleineren Bachtäler vorwiegend zur Nahrungssuche genutzt.

Schwarzspecht (Drycopus martius)

Bisher wurden im Vogelschutzgebiet Egge sechs verschiedene Spechtarten nachgewiesen. Außer dem Schwarzspecht sind hier Mittelspecht, Buntspecht, Kleinspecht sowie Grau- und Grünspecht zu nennen. Im Vogelschutzgebiet kommen somit alle in Ostwestfalen heimischen Spechtarten vor.

Der Schwarzspecht gehört als größter heimischer Specht neben dem Buntspecht zu den bekannteren Spechten unserer Fauna. Hier wird er stellvertretend für die im Vogelschutzgebiet Egge vorkommenden Spechte vorgestellt.

Im Gegensatz zu dem sehr stark an alte Eichenbestände gebundenen Mittelspecht nutzt der Schwarzspecht überwiegend Buchenbestände in Nachbarschaft zu Nadelwald. Bevorzugt werden in Mitteleuropa Altholzbestände in Buchenwäldern, wie sie in der Egge noch häufiger anzutreffen sind. Für die Anlage seiner Schlaf- und Nisthöhlen benötigt der Schwarzspecht Altholzbestände mit einer 4-10 m hohen, astfreien Zone und auch in dieser Höhe noch dicken glattrindigen Stämmen (Blume 1994). Als Nahrungsbiotop werden ausgedehnte, aber durch Blößen und Wiesen aufgelockerte Nadel- oder Nadel-Laub-Mischwälder mit einem hohen Totholzanteil genutzt. Als Nahrung dienen vor allem holzbewohnende Insekten, insbesondere deren Larven.

Die Revieransprüche des Schwarzspechtes sind insgesamt sehr groß; so beansprucht ein Brutpaar in Mitteleuropa in der Regel eine Waldfläche von mindestens 300 ha. Eine entsprechend hohe Bedeutung weisen große Waldflächen mit einem hohen Altholz- und Totholzanteil auf.

Aufgrund des recht großen Waldanteils in Deutschland und der großen Buchenbestände gehört der Schwarzspecht bei uns zwar nicht zu den sehr seltenen Vogelarten. Durch die forstliche Nutzung der Buchenbestände in einem Alter von etwa 100 Jahren sind geeignete Altholzbestände zum Höhlenbau jedoch nur in begrenztem Umfang vorhanden, so daß der Schwarzspecht bei uns als gefährdet gilt.

Das Verbreitungsgebiet des Schwarzspechtes umfaßt fast das gesamte Kontinentaleuropa nördlich des Alpensüdfußes und weite Teile Asiens. Nicht besiedelt wurden bisher die britischen Inseln. So gehört der Schwarzspecht auch heute noch zu einer der für britische Ornithologen ganz besonderen Vogelarten Deutschlands.

Rotmilan (Milvus milvus)

Der Rotmilan ist eine der wenigen Vogelarten, deren Verbreitung auf Europa beschränkt ist. Der gesamte Weltbestand von ca. 17.900 Paaren (Mebs 1995) brütet zwischen der iberischen Halbinsel und dem Baltikum. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt in Mittel- und Südwesteuropa. Während in Spanien und Frankreich etwa 5.500 Brutpaare anzutreffen sind, wird allein in Deutschland von einem Bestand von über 10.000 Paaren ausgegangen (Mebs 1995). Dies bedeutet, daß über 50% des Weltbestandes des Rotmilans in Deutschland brüten! Deutschland besitzt hierdurch eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Vogelart. Innerhalb Deutschlands sind die größten Rotmilanbestände in Ostdeutschland zu finden. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt etwa 450 Paare heimisch; vor allem das östliche Westfalen ist dichter besiedelt. Ein deutlicher Verbreitungsschwerpunkt der Art liegt beidseits des Eggekamms, also in dem Bereich, dem auch das Vogelschutzgebiet Egge zuzurechnen ist. Mit einer Siedlungsdichte von bis zu 5 Paaren pro Meßtischblattviertel werden dort für Nordrhein-Westfalen sehr hohe Werte erreicht (Abb.2). Im Rahmen der vom Naturkundlichen Verein Egge-Weser unterstützten landesweiten Rotmilankartierung konnten in den Jahren 2000 und 2001 mit 74 bis 95 Paaren fast 20% der landesweit geschätzten Rotmilanpopulation im Kreis Höxter nachgewiesen werden (Brune et al. 2002).

Wesentlich für die besondere Bedeutung des Vogelschutzgebietes Egge ist die hohe landschaftliche Vielfalt, die dem Kulturfolger Rotmilan entgegenkommt.

Als Horstbaum werden vom Rotmilan in der Regel ältere Bäume, vor allem Buchen in störungsarmen Waldbereichen genutzt. Von hieraus erfolgen die Jagdflüge in die Umgebung, bei der überwiegend Mäuse und Aas erbeutet werden. Zur Jagd sind vor allem Grünlandbestände, aber auch Ackerflächen mit noch niedriger Vegetationshöhe geeignet. Entscheidend ist die geringe Vegetationshöhe, damit der Rotmilan seine Beute noch sehen und ergreifen kann. So hat sich ein Mosaik aus unterschiedlich genutzten Grünland- und Ackerflächen als besonders günstig für den Rotmilan herausgestellt (vgl. Hille 1995), da dort über den gesamten Zeitraum der Jungenaufzucht günstige Nahrungsflächen vorhanden sind.

Somit ist, wie schon beim Schwarzstorch, die im Vogelschutzgebiet Egge noch vorhandene Verzahnung von alten Wäldern mit einer reich strukturierten Kulturlandschaft als wesentliche Voraussetzung für die hohe Bedeutung des Schutzgebietes zu nennen.

Abb. 2: Verbreitung des Rotmilans in Nordrhein-Westfalen
            (verändert nach Brune et al. 2002)

Literatur

Blume, D. (1994): Dryocopus martius – Schwarzspecht.- In Glutz v. Blotzheim, U. und Bauer, W. (ed.): Handbuch der Vögel Mitteleuropas 9. Aula-Verlag Wiesbaden. 2 Auflage. S.964-989.

Brune, J., Guthmann, E., Jöbges, M. & A. Müller (2002): Zur Verbreitung und Bestandssituation des Rotmilans (Milvus milvus) in Nordrhein-Westfalen. Charadrius 38(3): 122-138.

Hille, S. (1995): Nahrungswahl und Jagdstrategien des Rotmilans (Milvus milvus) im Biosphärenreservat Rhön/Hessen. Vogel und Umwelt 8: 99-126.

Mebs, T. (1995): Die besondere Verantwortung der Mitteleuropäer für den Rotmilan- Status und Bestandsentwicklung. Vogel und Umwelt 8: 7-10.

Steinborn, G. (1998): Das Vorkommen des Haselhuhns (Bonasia bonasa) im Raum Paderborn – Höxter – Lippe. Egge-Weser 11: 31-56.

Anschriften der Autoren:
Heiko Köstermeyer, Corvey 12, 37671 Höxter
Dr. Burkhard Beinlich, Fuhlenstr. 9, 37671 Höxter

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